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AUFTRAGSVERARBEITER

Definition / Erklärung:

Eine Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet (Art. 4 Nr. 8 DSGVO). Erfordert zwingend einen ADV-Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO.


Wichtige Rechtsprechung:

LfD Baden-Württemberg (2020):
Bußgeld gegen ein Unternehmen wegen fehlenden Abschlusses eines Auftragsverarbeitungsvertrags.


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