Definition / Erklärung:
Die seit dem 25. Mai 2018 direkt anwendbare Verordnung der Europäischen Union zur Vereinheitlichung des Datenschutzrechts in allen EU-Mitgliedstaaten.
Wichtige Rechtsprechung:
BVerfG (Recht auf Vergessen I & II):
Grundsatzentscheidungen zum Verhältnis von Grundrechten und Unionsrecht im Datenschutz.
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