Definition / Erklärung:
Gewährleistung einer angemessenen Sicherheit der personenbezogenen Daten, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor Verlust (Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Wichtige Rechtsprechung:
Kammergericht Berlin (2020):
Hohe Bußgelder bei strukturellen IT-Sicherheitsmängeln, die den unbefugten Zugriff auf Kundendaten ermöglichten.
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