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RECHENSCHAFTSPFLICHT

Definition / Erklärung:

Der Verantwortliche ist für die Einhaltung aller Datenschutzgrundsätze verantwortlich und muss diese auch nachweisen können (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).


Wichtige Rechtsprechung:

EuGH C-807/21:
Verantwortliche müssen organisatorisch nachweisen können, dass Datenschutzvorgaben im Unternehmen gelebt und kontrolliert werden.


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