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RECHTSGRUNDLAGE

Definition / Erklärung:

Die gesetzliche Erlaubnis zur Datenverarbeitung. Ohne Rechtsgrundlage (z. B. Einwilligung, Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse nach Art. 6 DSGVO) gilt das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.


Wichtige Rechtsprechung:

EuGH C-252/21 (Bundeskartellamt / Meta):
Die Verarbeitung von Daten zur personalisierten Werbung kann nicht pauschal auf Vertragserfüllung gestützt werden.


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