Definition / Erklärung:
Daten müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein. Ungenaue oder fehlerhafte Daten müssen unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden (Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO).
Wichtige Rechtsprechung:
BGH VI ZR 84/22:
Schufa-Einträge müssen bei nachgewiesener Unrichtigkeit unverzüglich korrigiert oder gelöscht werden.
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