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SPEICHERBEGRENZUNG

Definition / Erklärung:

Daten dürfen nur so lange in einer Personenidentifizierung ermöglichenden Form gespeichert werden, wie es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO).


Wichtige Rechtsprechung:

EuGH C-26/22 (Schufa):
Die Speicherung von Restschuldbefreiungsdaten bei Auskunfteien darf nicht länger dauern als im staatlichen Insolvenzregister (6 Monate).


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