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TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN (TOM)

Definition / Erklärung:

Maßnahmen zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus (Art. 32 DSGVO), z. B. Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Zutrittskontrollen und Backup-Systeme.


Wichtige Rechtsprechung:

BfDI (Bußgeld 1&1):
Ungenügende Authentifizierungsverfahren im Callcenter verstoßen gegen die Pflicht zu angemessenen TOM.


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