Definition / Erklärung:
Datenverarbeitung muss für die betroffene Person in leicht zugänglicher und verständlicher Form nachvollziehbar sein (Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12 DSGVO).
Wichtige Rechtsprechung:
EuGH C-154/21:
Verantwortliche müssen auf Anfrage die genauen Identitäten der Empfänger mitteilen, an die Daten übermittelt wurden.
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