Definition / Erklärung:
Die Verarbeitung darf nicht in einer Weise erfolgen, die für den Betroffenen unerwartet, irreführend oder nachteilig ist (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Wichtige Rechtsprechung:
EuGH C-40/17 (Fashion ID):
Gefordert ist die faire Aufklärung der Nutzer über die Weitergabe ihrer Daten mittels Social-Media-Plugins.
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