*200# BILDSCHIRMSTRESS 0.00 DEM
VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Definition / Erklärung:

Jeder Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, Erfassen, Speichern, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden oder Löschen (Art. 4 Nr. 2 DSGVO).


Wichtige Rechtsprechung:

EuGH C-342/12 (Worten):
Die Erfassung von Arbeitszeiten stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar.


Zurück zur Übersicht (*2#)


Besucher-Nr.: ......