Definition / Erklärung:
Daten müssen für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Wichtige Rechtsprechung:
EuGH C-268/21:
Präzisiert die Grenzen der Weiterverarbeitung von Daten zu anderen Zwecken im öffentlichen Sektor.
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