*200# BILDSCHIRMSTRESS 0.00 DEM
ZWECKBINDUNG

Definition / Erklärung:

Daten müssen für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO).


Wichtige Rechtsprechung:

EuGH C-268/21:
Präzisiert die Grenzen der Weiterverarbeitung von Daten zu anderen Zwecken im öffentlichen Sektor.


Zurück zur Übersicht (*2#)


Besucher-Nr.: ......