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	<title>Fall 14/2022: Auskunft über ein entferntes Grundstück - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-18T06:24:56Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Datenschutz</subtitle>
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		<id>https://www.frankwerner.org/index.php?title=Fall_14/2022:_Auskunft_%C3%BCber_ein_entferntes_Grundst%C3%BCck&amp;diff=966&amp;oldid=prev</id>
		<title>Admin: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Anwohnerin eines Grundstücks möchte Informationen nach dem § 4 IFG über ein etwa 50 m entferntes Grundstück erhalten. Sie fragt insbesondere nach Verk…“</title>
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		<updated>2022-10-24T10:25:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „Die Anwohnerin eines Grundstücks möchte Informationen nach dem § 4 IFG über ein etwa 50 m entferntes Grundstück erhalten. Sie fragt insbesondere nach Verk…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Die Anwohnerin eines Grundstücks möchte Informationen nach dem § 4 IFG über ein etwa 50 m entferntes Grundstück erhalten. Sie fragt insbesondere nach Verkaufsabsicht, Nutzung und umweltrechtlichen Aspekten. Personenbezogene Daten könnten ja geschwärzt werden. Ist die Anfrage datenschutzrechtlich in Ordnung?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Datenschutz gilt das Verbot mir Erlaubnisvorbehalt. Erlaubt also keine Rechtsvorschrift die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, dann ist sie verboten. Der § 4 IFG erlaubt allerdings nur Informationen zu nicht laufenden Verfahren. Da das Grundstück Teil eines laufenden Verfahrens war, musste die Auskunft verweigert werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Admin</name></author>
		
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