Die Verarbeitung findet innerhalb der EU statt oder in Norwegen, Island oder Liechtenstein ("NIL-Staaten") oder die Verantwortlichen unterliegen EU-Recht oder die Verantwortlichen haben ihren Hauptsitz oder wenigstens eine Niederlassung innerhalb der EU
es handelt sich nicht um Verantwortliche innerhalb der Strafverfolgung (Polizei, Gerichte) es handelt sich nicht um EU-Organe (da gelten eigene Vorschriften) es handelt sich nicht um den rein persönlichen oder familiären Bereich
* also nach dem 28.05.2018, 0:00 Uhr
* Personenbezogenen sind Daten (auch Bild- und Tonaufnahmen), durch die * eine oder mehrere natürliche Personen * direkt oder mit Hilfe von weiteren Datenquellen * eindeutig identifiziert werden können.
* Daten über "rassische" oder ethnische Herkunft (Originaltext) * politische Meinungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit * religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen * genetische, biometrische oder gesundheitliche Daten * Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung
* erhoben (z. B. Daten werden von Betroffenen erfragt) * erfasst (z. B. Daten werden gespeichert) * empfangen (z. B. Daten werden von anderen Stellen übermittelt) * ausgelesen (z. B. Daten werden von Maschinen auf Anfrage übermittelt) * abfragen (z. B. Daten werden von anderen Stellen angefordert) * organisiert (z. B. Daten werden anders sortiert) * geordnet (z. B. Daten werden reindiziert) * angepasst (z. B. Daten werden übersetzt) * verwendet (z. B. Adressen bei Serienbriefen) * abgeglichen (z. B. mit anderen Datenbeständen ergänzt) * verknüpft (z. B. mit anderen Datenbeständen koordiniert) * offen gelegt (z. B. in sozialen Netzen gepostet) * übermittelt (z. B. an andere Stellen gesendet) * verbreitet (z. B. ins Internet gestellt) * bereitgestellt (z. B. zum Abruf in die Cloud) * eingeschränkt (z. B. aus der Bearbeitung genommen) * gelöscht (z. B. wieder herstellbar verschoben) * vernichtet (z. B. endgültig unbrauchbar gemacht)
* Verantwortlich ist, wer über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheidet * Es kann auch gemeinsam Verantwortliche geben * die vereinbaren, wer welche Pflichten nach der EU-DSGVO übernimmt * und die die wesentlichen Regelungen den Betroffenen zur Verfügung stellt.
* ohne diese Entscheidungsfähigkeit * auf die Einhaltung der Garantien der EU-DSGVO hin ausgewählten Auftragsverarbeiter * dürfen nur mit einem Vertrag bestimmten Inhalts beauftragt werden: Gegenstand der Verarbeitung Dauer der Verarbeitung