Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Aus Datenschutz
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NSA-Skandal 2013: Radome in Bayern

Alle Daten sind gleich. Es gibt jedoch Daten, die "gleicher" als andere sind. Das sind sensible Daten, durch die man Menschen diskriminieren oder gar schädigen könnte. Außerdem berühren sie einen höchstpersönlichen Bereich, der nicht entgegen ihrem Willen öffentlich werden soll.

Die Daten sind abschließend im Art. 9 aufgeführt. Es sind also genau diese und keine anderen Daten.

Personenbezogene Daten über

  • Ethnie und Herkunft,
  • Politik und Gewerkschaft,
  • religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen,
  • Genetik oder Biometrik
  • oder das Sexualleben

sind „Besondere Kategorien personenbezogener Daten“ und besonders geschützt.

Wenn Sie eine Einwilligung der Betroffenen brauchen, müssen Sie beachten, dass eine einfach Einwilligung nicht ausreichr. Über die Anforderungen an eine Einwilligung hinaus muss z. B. für die Zwecke der Verarbeitung – sofern eingewilligt wurde - „ausdrücklich“ eingewilligt werden. Das Wort "ausdrücklich" sollte dort am Besten auch stehen.

Die Verarbeitung muss erforderlich (!) sein, und zwar im Bereich des Arbeitsrechtes oder dem Recht der sozialen Sicherheit. Das gilt über Einwilligung und/oder Gesetz hinaus.

Der Schutz lebenswichtiger Interessen kann ein Erlaubnisgrund sein, wenn die Eigentümer der Daten nicht in der Lage sind, einzuwilligen. Dies könnte z. B. für Schwerverletzte gelten, die nicht mehr bei Bewusstsein sind.

Weitere Informationen

  • Zum Schutz der Arbeitnehmer dürfen Arbeitgeber besonders geschützte Daten erheben.
  • Auch zur Abschreckung ist die Erhebung von Daten besonderer Kategorien möglich (Link leider kostenpflichtig).
  • Auch Fragen zum Verhalten oder Aufenthaltsorten, wie in der Corona-Pandemie Anfang 2020, können hierunter fallen, sind aber durch die Pflicht des Arbeitgebers zur Fürsorge gedeckt.