Fall 13/2022: Erfassung von Besucherdaten

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Zur Koordination von Besuchergruppen sollen Name und Handynummer von Interessenten erfasst werden. Was ist zu beachten?

Besucher schließen einen Dienstvertrag mit der Kirche ab. Der könnte als Rechtsgrundlage genutzt werden (Art. 6 Abs. 1 Bst. b EU-DSGVO). Dennoch muss eine Datenschutzerklärung abgegeben werden (Art. 13 EU-DSGVO). In der müssen die üblichen Angaben gemacht werden.