Fall 18/2022: Mitarbeiterumfrage zur psychischen Belastung

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Sachverhalt: Eine Kommune möchte von ihren Mitarbeitern wissen, ob und wie sich die Belastungen der Pandemie auf die Psyche der Mitarbeiter ausgewirkt haben. Dazu soll eine anonyme schriftliche Umfrage durchgeführt werden. Die Antwortzettel sollen in Kästen eingeworfen werden, die in den Ämtern stehen. Ist die Umfrage so datenschutzrechtlich einwandfrei durchführbar?

Prüfung: Es werden personenbezogene Daten besonderer Kategorien, nämlich Gesundheitsdaten, erhoben. Zwar ist jeder einzelne Fragebogen anonym. Durch die Verteilung auf einen Kasten pro Amt könnte die Anonymität jedoch aufgehoben sein. Wenn in einem Amt beispielsweise nur eine Person eines Geschlechts und eines Alters beschäftigt ist, könnte man ihren Fragebogen leicht ausfindig machen.

Ergebnis: Die Anonymisierung ist zu schwach. Gerade bei besonderen Kategorine personenbezogener Daten, wie hier der psychischen Belastung, muss man besondere Vorsicht walten lassen. Ich empfahl daher, die Umfrage so NICHT durchzuführen und stattdessen eine Rückgabe entweder zentral für alle Beschäftigten oder auf dem Postweg zu ermöglichen. Die Kommune hat die Umfrage gestoppt und erwägt eine andere Organisation.