Fall 25/2022: Gemeinsame Adressenliste

Aus Datenschutz
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Sachverhalt: Optimierung ist ein Teil der Verwaltung. Abläufe sollen schneller laufen, weniger Daten verwaltet werden müssen mit dem gleichen Ergebnis. So sollten auch einmal erfasste Adressen der gesamten Verwaltung zur Verfügung stehen. Ein guter Ansatz. Hätte doch die Verwaltung immer einen aktuellen Datensatz ohne überflüssige Doppelerfassung.

Prüfung: Leider steht hier der Datenschutz tatsächlich mal im Weg. Denn unter den Adressen einer Kommune befinden sich auch Adressen, die nicht jeder in der Verwaltung kennen sollte: Prominente, Schutzbedürftige, Flüchtlingsheime, Frauenhäuser. Ich empfahl daher, keine gemeinsame Adressenliste zu erstellen.

Ergebnis: Die Kommune hielt sich an meine Empfehlung. Weniger Optimierung aber mehr Schutz der Bürger/-innen.