Fall 55/2021: Verzeichnis von Straßen, die von der Flut betroffen sind

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Eine sehr löbliche Aktion privater Rundfunksender in NRW fragte bei einer Kommune an, ob sie ein Verzeichnis der Straßen erhalten könne, deren Bewohner von der Flut im Sommer betroffen sind. Es ging der Aktion ausdrücklich um die Namen der Straßen, die sie benutzt, um berechtigte Anfragen zu überprüfen.

Die Erlaubnis konnte schnell erteilt werden: es müssen keine personenbezogenen Daten übermittelt werden - nur Straßennamen. Ein sehr aufmerksamer Bürger wandte jedoch ein, dass es bei Straßen, in denen nur ein Haus stünde, welches nur von einem Menschen bewohnt würde, sehr wohl um personenbezogene Daten handeln könnte. Der Bürger hat da natürlich Recht. Allerdings gab es diese Kombination in der betreffenden Stadt nicht, so dass die Übermittlung kein Problem war.