Fall 59/2021: Betriebliches Eingliederungsmanagement und Personalrat

Aus Datenschutz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Personalrat fordert Daten der Verwaltung an: welche Mitarbeiter/-innen sind länger als 42 Tage erkrankt? Ist die Datenübermittlung rechtmäßig?

Da es sich um personenbezogene Daten, nicht aber um besondere Kategorien personenbezogener Daten handelt (eine Diagnose wird weder angefragt noch übermittelt), wird eine Rechtsgrundlage benötigt.

Die befindet sich in § 167 Abs. 2 SGB IX. Dort ist die Interessenvertretung ausdrücklich aufgeführt.