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Meine Seite gegen Korruption und für Datenschutz
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Wenn [[Besondere Kategorien personenbezogener Daten | besondere Kategorien]] oder andere [[personenbezogene Daten]] [[Verarbeitung | verarbeitet]] werden, eine ausreichende [[Rechtmäßigkeit | Rechtsgrundlage]] vorliegt, die [[Räumlicher Anwendungsbereich | räumliche Anwendbarkeit]] gegeben ist, alle notwendigen Dokumente ([[Datenschutzerklärung]], ggf. [[Einwilligung]], [[Auftragsverarbeitung | Auftragsverarbeitungsvertrag]], [[Verarbeitungsverzeichnis]], [[Datenschutzfolgenabschätzung]]) vorliegen, falls erforderlich [[Datenschutzbeauftragte]] benannt ist und diese Verarbeitung durch ausreichende [[technische und organisatorische Maßnahmen]] ermöglicht wird, sind weder eine [[Meldung an die Aufsichtsbehörde]], noch [[Klage und Verjährung | Klagen]] oder [[Schadensersatz]] notwendig, es sei denn, die Verarbeitung ist nicht rechtmäßig und [[Klage und Verjährung | verjährt]].
  
= Aktuell: Behandlung von Kontaktdaten (§ 28 a Abs. 4 Infektionsschutzgesetz ab 24.04.2021) =
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= Fall 57/2021: Versand von Akten per E-Mail =
* Im Rahmen der Kontaktdatenerhebung nach Absatz 1 Nummer 17 dürfen von den Verantwortlichen '''nur personenbezogene Angaben sowie Angaben zum Zeitraum und zum Ort des Aufenthaltes erhoben und verarbeitet werden''', soweit dies zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen zwingend notwendig ist.
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{{:Fall 57/2021: Versand von Akten per E-Mail}}
* Die Verantwortlichen haben sicherzustellen, dass eine '''Kenntnisnahme der erfassten Daten durch Unbefugte ausgeschlossen''' ist.
 
* Die Daten dürfen nicht zu einem anderen '''Zweck''' als der Aushändigung auf Anforderung an die nach Landesrecht für die Erhebung der Daten zuständigen Stellen verwendet werden und sind vier Wochen nach Erhebung zu löschen.
 
* Die zuständigen Stellen nach Satz 3 sind berechtigt, die erhobenen Daten '''anzufordern''', soweit dies zur Kontaktnachverfolgung nach § 25 Absatz 1 erforderlich ist. Die Verantwortlichen nach Satz 1 sind in diesen Fällen verpflichtet, den zuständigen Stellen nach Satz 3 die erhobenen Daten zu '''übermitteln'''.
 
* Eine '''Weitergabe''' der übermittelten Daten durch die zuständigen Stellen nach Satz 3 oder eine Weiterverwendung durch diese zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung ist '''ausgeschlossen'''.
 
* Die den zuständigen Stellen nach Satz 3 übermittelten Daten sind von diesen unverzüglich irreversibel zu '''löschen''', sobald die Daten für die Kontaktnachverfolgung nicht mehr benötigt werden.
 
  
= Korruptionsgefahr in den Kommunen =
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= Fall 56/2021: Siedlungsflächenmanagement =
Interessante Dokumentation in Sachen Korruptionsgefahr bei Kommunen vom Bayerischen Rundfunk aus aktuellem Anlass (Regensburg). Wer jetzt einen Verriss von Bürgermeistern und Stadträten erwartet, wird enttäuscht. Das Problem liegt auch an der Art der Parteienfinanzierung auf kommunaler Ebene, die auf Spenden angewiesen sind und der Höhe der meldepflichtigen Spenden (ab 10.000.- €).
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{{:Fall 56/2021: Siedlungsflächenmanagement}}
  
<html><center><iframe width="560" height="315" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/LjA6x8R0xf8" title="YouTube video player" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></center></html>
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= Fall 55/2021: Verzeichnis von Straßen, die von der Flut betroffen sind =
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{{:Fall 55/2021: Verzeichnis von Straßen, die von der Flut betroffen sind}}
  
= Fundsachen (Twitter "Datenlutz") =
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= Fall 54/2021: Personalrat möchte Gesundheitsdaten =
<ShoogleTweet limit="15">datenlutz</ShoogleTweet>
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{{:Fall 54/2021: Personalrat möchte Gesundheitsdaten}}
  
= Letzte Änderungen =
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= Prüfschema Datenschutz 2021: Arbeiten wir nach der EU-DSGVO? =
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{{:Prüfschema Datenschutz 2021: Arbeiten wir nach der EU-DSGVO?}}
  
 
= Weitere Angebote =
 
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* 👓 [[Prüfschema]] für Datenschutzfälle
 
* 👓 [[Prüfschema]] für Datenschutzfälle
 
* 💸 [[Korruptionsschutz]]
 
* 💸 [[Korruptionsschutz]]
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= Letzte Änderungen =
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= Programme (Windows, Beta) =
 
= Programme (Windows, Beta) =

Version vom 28. Oktober 2021, 12:16 Uhr

Wenn besondere Kategorien oder andere personenbezogene Daten verarbeitet werden, eine ausreichende Rechtsgrundlage vorliegt, die räumliche Anwendbarkeit gegeben ist, alle notwendigen Dokumente (Datenschutzerklärung, ggf. Einwilligung, Auftragsverarbeitungsvertrag, Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzfolgenabschätzung) vorliegen, falls erforderlich Datenschutzbeauftragte benannt ist und diese Verarbeitung durch ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen ermöglicht wird, sind weder eine Meldung an die Aufsichtsbehörde, noch Klagen oder Schadensersatz notwendig, es sei denn, die Verarbeitung ist nicht rechtmäßig und verjährt.

Fall 57/2021: Versand von Akten per E-Mail

Email.png

Eine Amtsleiterin fragte an, ob das Versenden von Akten (mit personenbezogenen Daten) an Gerichte per E-Mail möglich ist. Die Bemühungen der vergangenen Jahrzehnte, E-Mails abzusichern in Bezug auf Identität und Vertraulichkeit zeigen, dass E-Mail ohne diese Möglichkeiten weitgehend als unsicher angesehen wird. Man muss daher davon ausgehen, dass der Versand personenbezogener Daten nicht rechtmäßig ist. Ein Urteil ist mir allerdings nicht bekannt.

Was kann man tun? Zunächst kann man sich bemühen, E-Mails mit einer identitätssicheren und vertraulichen Verschlüsselung zu versehen (z. B. mit PGP oder MIME). Man könnte auch einfach DE-MAIL nutzen, welches alles gleichzeitig bietet und für Behörden seit 2016 Pflicht ist.

Fall 56/2021: Siedlungsflächenmanagement

Houses.jpg

Das Verkehrsministerium NRW betreibt ein "Siedlunsgflächenmonitoring (SFM)". Damit werden Verkehrsstrecken aller Art bewertet. Das Ministerium bat die Kommunen, ihre im Ministerium hinterlegten Flächendaten für dieses Projekt freizugeben. Allerdings handelt es sich bei diesen Daten nicht um personenbezogene Daten, weshalb einer Weitergabe nichts im Wege steht.

Fall 55/2021: Verzeichnis von Straßen, die von der Flut betroffen sind

Flood.jpg

Eine sehr löbliche Aktion privater Rundfunksender in NRW fragte bei einer Kommune an, ob sie ein Verzeichnis der Straßen erhalten könne, deren Bewohner von der Flut im Sommer betroffen sind. Es ging der Aktion ausdrücklich um die Namen der Straßen, die sie benutzt, um berechtigte Anfragen zu überprüfen.

Die Erlaubnis konnte schnell erteilt werden: es müssen keine personenbezogenen Daten übermittelt werden - nur Straßennamen. Ein sehr aufmerksamer Bürger wandte jedoch ein, dass es bei Straßen, in denen nur ein Haus stünde, welches nur von einem Menschen bewohnt würde, sehr wohl um personenbezogene Daten handeln könnte. Der Bürger hat da natürlich Recht. Allerdings gab es diese Kombination in der betreffenden Stadt nicht, so dass die Übermittlung kein Problem war.

Fall 54/2021: Personalrat möchte Gesundheitsdaten

Zum Termin eines Vierteljahresgesprächs fragte ein Personalrat an, ob er Daten über Langzeiterkrankte und Überlastungsanzeigen von der Verwaltung haben könne. Da es keine Rechtsgrundlage (etwa im Personalvertretungsgesetz) gibt, war das natürlich nicht möglich. Empfohlen wurde dem Personalrat, die Einwilligung oder die Daten von den Beschäftigten selbst zu erfragen.

Prüfschema Datenschutz 2021: Arbeiten wir nach der EU-DSGVO?

  • Geben Sie dem Fall ein eindeutiges Aktenzeichen und einen eindeutigen Titel.
  • Beschreiben Sie den Sachverhalt (ohne personenbezogene Daten zu erfassen, da dies selbst ein Datenschutzfall sein könnte).
  • Prüfen Sie dann die folgenden Verhältnisse:
  1. Fand der Sachverhalt nach dem 28.05.2018, 0:00 Uhr statt?
  2. Sind personenbezogene Daten betroffen? Wenn ja, welcher Art?
  3. Werden diese Daten verarbeitet und brauchen Sie eine Datenschutzerklärung!
  4. Ist die EU-DSGVO räumlich anwendbar?
  5. Besteht eine Rechtsgrundlage oder müssen Sie eine Einwilligung einholen?
  6. Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet?
  7. Besteht eine legale Auftragsverarbeitung, sind alle Betroffenenrechte gewährleistet?
  8. Muss ein Verarbeitungsverzeichnis durch Verantwortliche erstellt werden?
  9. Müssen Datenschutzbeauftragte benannt werden?
  10. Muss eine Datenschutzfolgenabschätzung abgegeben werden?
  11. Sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen worden?

Weitere Angebote

Letzte Änderungen

Programme (Windows, Beta)

  • 😀 KURT - Programm zur Prüfung der Korruptionsvorbeugung (Version 21.07.2020)
  • 😁 EUGEN - Programm zur Prüfung von Datenschutzfällen (Version 24.06.2020)
  • 🍕 Pizza 2000 - Einfaches Programm für Lieferdienste (Version 14.08.2020, Freizeitspaß)