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− | * Verantwortlich ist, wer über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung bestimmt (z. B. Auswahl der Software).
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− | * Hat ein Dritter Einfluss auf die Datenverarbeitung, ist er Gemeinsam Verantwortlicher.
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− | * Datenverarbeitende Produkte (Apps, Programme, Webseiten) müssen datenschutzrechtlich aufgebaut werden ("Privacy by Design").
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− | * Diese Produkte müssen ohne weitere Einstellungen bei Inbetriebnahme datenschutzsicher sein ("Privacy by Default").
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− | * Hierzu sind alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen.
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− | * Betreiber von Facebook-Seiten gelten, zusammen mit der Firma Facebook, als gemeinsam Verantwortliche.
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− | * Der Betriebsrat (Personalrat) ist [https://www.dr-datenschutz.de/ist-der-betriebsrat-ein-eigener-verantwortlicher-nach-der-dsgvo/ kein] eigener Verantwortlicher.
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Aktuelle Version vom 19. Mai 2022, 11:05 Uhr