Verantwortliche und Datei:Instagram.jpg: Unterschied zwischen den Seiten

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* Verantwortlich ist, wer über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung bestimmt (z. B. Auswahl der Software).
 
* Hat ein Dritter Einfluss auf die Datenverarbeitung, ist er Gemeinsam Verantwortlicher.
 
* Datenverarbeitende Produkte (Apps, Programme, Webseiten) müssen datenschutzrechtlich aufgebaut werden ("Privacy by Design").
 
* Diese Produkte müssen ohne weitere Einstellungen bei Inbetriebnahme datenschutzsicher sein ("Privacy by Default").
 
* Hierzu sind alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen.
 
  
* Betreiber von Facebook-Seiten gelten, zusammen mit der Firma Facebook, als gemeinsam Verantwortliche.
 
* Der Betriebsrat (Personalrat) ist [https://www.dr-datenschutz.de/ist-der-betriebsrat-ein-eigener-verantwortlicher-nach-der-dsgvo/ kein] eigener Verantwortlicher.
 

Aktuelle Version vom 19. Mai 2022, 11:05 Uhr