Datei:Instagram.jpg und Fall 11/2022: Jugendparlament auf Instagram: Unterschied zwischen den Seiten

Aus Datenschutz
(Unterschied zwischen Seiten)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
 
Zeile 1: Zeile 1:
 +
[[Datei:Instagram.jpg|mini|rechts]]
 +
Ein Jugendparlament einer Kommune möchte Informationen an ihr Publikum auch über Instagram veröffentlichen. Stehen datenschutzrechtliche Bedenken entgegen?
  
 +
Zunächst muss man berücksichtigen, dass Instagram zum Facebook-Konzern META gehört und daher möglicherweise nicht wirklich transparent erklärt, ob und wie es den Datenschutz einhält. Auch kann eine Instagram-Information nur abgerufen werden, wenn man angemeldet ist. Es drängt sich daher der Schluss auf, die Verwendung von Instagram bei Jugendlichen nicht zu empfehlen.
 +
 +
Allerdings sind zwei Aspekte für Instagram zu berücksichtigen. Zum Einen kann das Profil des Jugendparlaments öffentlich geschaltet werden und die Information kann so ohne Anmeldung abgerufen werden. Zum Zweiten ist Instagram nur ein Kanal zur Information. Man kann, muss aber nicht Instagram verwenden, um informiert zu sein.
 +
 +
Im Zweifel spricht also nichts gegen einen Instagram-Account für ein Jugendparlament.

Aktuelle Version vom 19. Mai 2022, 11:06 Uhr

Instagram.jpg

Ein Jugendparlament einer Kommune möchte Informationen an ihr Publikum auch über Instagram veröffentlichen. Stehen datenschutzrechtliche Bedenken entgegen?

Zunächst muss man berücksichtigen, dass Instagram zum Facebook-Konzern META gehört und daher möglicherweise nicht wirklich transparent erklärt, ob und wie es den Datenschutz einhält. Auch kann eine Instagram-Information nur abgerufen werden, wenn man angemeldet ist. Es drängt sich daher der Schluss auf, die Verwendung von Instagram bei Jugendlichen nicht zu empfehlen.

Allerdings sind zwei Aspekte für Instagram zu berücksichtigen. Zum Einen kann das Profil des Jugendparlaments öffentlich geschaltet werden und die Information kann so ohne Anmeldung abgerufen werden. Zum Zweiten ist Instagram nur ein Kanal zur Information. Man kann, muss aber nicht Instagram verwenden, um informiert zu sein.

Im Zweifel spricht also nichts gegen einen Instagram-Account für ein Jugendparlament.

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell11:05, 19. Mai 2022Vorschaubild der Version vom 19. Mai 2022, 11:05 Uhr640 × 635 (39 KB)Admin (Diskussion | Beiträge)