Fall 11/2022: Jugendparlament auf Instagram

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Ein Jugendparlament einer Kommune möchte Informationen an ihr Publikum auch über Instagram veröffentlichen. Stehen datenschutzrechtliche Bedenken entgegen?

Zunächst muss man berücksichtigen, dass Instagram zum Facebook-Konzern META gehört und daher möglicherweise nicht wirklich transparent erklärt, ob und wie es den Datenschutz einhält. Auch kann eine Instagram-Information nur abgerufen werden, wenn man angemeldet ist. Es drängt sich daher der Schluss auf, die Verwendung von Instagram bei Jugendlichen nicht zu empfehlen.

Allerdings sind zwei Aspekte für Instagram zu berücksichtigen. Zum Einen kann das Profil des Jugendparlaments öffentlich geschaltet werden und die Information kann so ohne Anmeldung abgerufen werden. Zum Zweiten ist Instagram nur ein Kanal zur Information. Man kann, muss aber nicht Instagram verwenden, um informiert zu sein.

Im Zweifel spricht also nichts gegen einen Instagram-Account für ein Jugendparlament.