Prüfschema Datenschutz 2021: Arbeiten wir nach der EU-DSGVO?: Unterschied zwischen den Versionen

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# Besteht eine '''[[Rechtmäßigkeit | Rechtsgrundlage]]''' oder müssen Sie eine '''[[Einwilligung]]''' einholen?
 
# Besteht eine '''[[Rechtmäßigkeit | Rechtsgrundlage]]''' oder müssen Sie eine '''[[Einwilligung]]''' einholen?
 
# Besteht eine legale '''[[Auftragsverarbeitung]]''', sind alle '''[[Betroffenenrechte]]''' gewährleistet?
 
# Besteht eine legale '''[[Auftragsverarbeitung]]''', sind alle '''[[Betroffenenrechte]]''' gewährleistet?
# Muss ein '''[[Verarbeitungsverzeichnis]]''' erstellt werden?
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# Muss ein '''[[Verarbeitungsverzeichnis]]''' durch '''[[Verantwortliche]]''' erstellt werden?
 
# Müssen '''[[Datenschutzbeauftragte]]''' benannt werden?
 
# Müssen '''[[Datenschutzbeauftragte]]''' benannt werden?
 
# Muss eine '''[[Datenschutzfolgenabschätzung]]''' abgegeben werden?
 
# Muss eine '''[[Datenschutzfolgenabschätzung]]''' abgegeben werden?

Version vom 9. Mai 2022, 14:58 Uhr

  • Geben Sie dem Fall ein eindeutiges Aktenzeichen und einen eindeutigen Titel.
  • Beschreiben Sie den Sachverhalt (ohne personenbezogene Daten zu erfassen, da dies selbst ein Datenschutzfall sein könnte).
  • Prüfen Sie dann die folgenden Verhältnisse:
  1. Sind personenbezogene Daten betroffen? Wenn ja, welcher Art?
  2. Werden diese Daten verarbeitet und brauchen Sie eine Datenschutzerklärung!
  3. Ist die EU-DSGVO räumlich anwendbar?
  4. Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet?
  5. Besteht eine Rechtsgrundlage oder müssen Sie eine Einwilligung einholen?
  6. Besteht eine legale Auftragsverarbeitung, sind alle Betroffenenrechte gewährleistet?
  7. Muss ein Verarbeitungsverzeichnis durch Verantwortliche erstellt werden?
  8. Müssen Datenschutzbeauftragte benannt werden?
  9. Muss eine Datenschutzfolgenabschätzung abgegeben werden?
  10. Sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen worden?