Programmieren in C und Datenschutz-Rezept: Videoüberwachung: Unterschied zwischen den Seiten

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== Programmieren in C auf dem eigenen Computer ==
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Sie möchten einen Bereich dauerhaft per Kamera überwachen? Kein Problem. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu regeln, damit Sie nicht Gefahr lau­fen, bestraft zu werden.
[[Datei:Raspi400.jpg|mini|rechts|Der Raspberry Pi 400 für knapp 100.- € zum Anschluss an den Fernseher (hier mit englischem Netzteil!)]]
 
* Um ein Programm in einer Programmiersprache zu schreiben, braucht man ein passendes Übersetzungsprogramm für diese Sprache.
 
* Solche Übersetzungsprogramme übersetzen eine Programmiersprache in die universelle Sprache aller Computer.
 
* Solcher Übersetzungsprogramme heißen '''Compiler'''.
 
* Man benötigt also für C einen C-Compiler und
 
* einen Editor (Textverarbeitung für Programmierer) zum Erfassen des Programms.
 
* Am besten alles zusammen: eine "Integrierte Entwicklungsumgebung (IDE)".
 
* Zum Beispiel diese [https://github.com/Embarcadero/Dev-Cpp/releases hier] (Windows, MacOS).
 
* Auf einem Raspberry Pi kann man einfach [https://de.wikipedia.org/wiki/Geany Geany] benutzen.
 
* Oder Sie programmieren einfach hier und jetzt [https://www.onlinegdb.com/online_c_compiler online].
 
  
== Grundsätzliches Wissen für angehende Programmierer/-innen ==
+
1. Zunächst mal: überwachbare Bereiche
[[Datei:Geany.png|mini|links|Die Entwicklungsumgebung GEANY in Aktion auf dem Raspi 400.]]
 
* Jede Anwendung eines persönlichen Computers, jede Website, jede App ist ein '''Computerprogramm'''.
 
* Computerprogramme sind Listen von '''Anweisungen''', die vom Computer der Reihe nach abgearbeitet werden.
 
* Diese Listen werden in ein Textprogramm eingegeben, in Bits und Bytes übersetzt und dann ausgeführt.
 
* Anweisungen in Programmen bestehen aus '''Schlüsselwörtern und Parametern''', die die Anweisungen genauer spezifizieren.
 
* Ein Beispiel "aus dem richtigen Leben" wäre ''Starte das Auto'', wobei ''Starte'' das Schlüsselwort und ''das Auto'' der Parameter ist.
 
* Ein Schlüsselwort sagt dem Computer, '''was''' zu tun ist, ein Parameter erklärt, '''womit''' etwas zu tun ist.
 
  
== Funktionen ==
+
    • Grundsätzlich darf man eigene private Bereiche immer überwachen.
* Ein Problem wird zur Lösung in viele kleine Probleme zerlegt.
+
    • Grundsätzlich darf man öffentliche Bereiche nie überwachen.
* Beispiel: "Kuchen backen" kann in "Mische Mehl, Eier...", "Heize den Backofen", "Knete den Teig" etc. aufgeteilt werden.
 
* Programme können in kleine Abschnitte eingeteilt werden, die einzelne Unter-Aufgaben erfüllen ('''Funktionen''').
 
* Diese Funktionen haben einen festgelegten '''Namen''', '''Parameter''' und können '''Werte''' an das Hauptprogramm zurück geben.
 
* Den '''Typ des Rückgabewertes''' steht vor der Funktion (hier: int = integer = ganze Zahlen).
 
* main ist die ''erste'' Funktion, die in jedem Programm aufgerufen wird. Hier startet also immer das Programm.
 
* In C-Programmen muss es wenigstens ''eine'' Funktion mit dem Namen '''main''' geben.
 
* Von main aus werden andere Funktionen des selben Programms '''aufgerufen''', sofern welche existieren.
 
* Die Hauptfunktion, das ganze Programm, gibt nach der Abarbeitung des Programms einen Wert an den Computer zurück.
 
* Ein einfaches Programm sieht also jetzt so aus ("//" leitet einen Kommentar ein):
 
<pre>
 
int main ()
 
{
 
  // Hier startet das Hauptprogramm
 
  printf ("Zahlenraten - ich denke mir eine Zahl und Du errätst sie. \n");
 
}
 
</pre>
 
  
== Variable ==
+
Sie dürfen also eine Kamera im heimischen Keller aufstellen oder z. B. in der Garage. Sie dürfen auch Ihren Haupteingang oder Nebeneingänge bewa­chen, sofern es sich um Ihr eigenes Haus handelt. Alles kein Problem.
* Variable sind '''benannte Speicherstellen''', in denen Zwischenergebnisse gespeichert werden können.
 
* Variable müssen dem C-Compiler '''erklärt''' werden, damit sie verwendet werden können: sie werden '''deklariert'''.
 
* Da Programme linear (von oben nach unten) ablaufen, sind '''Variablen erst ab der Deklaration''' nutzbar.
 
* Der Compiler muss wissen, was in den Variablen stehen soll: der '''Variablentyp'''.
 
* Typen für Variable in C: Ganzzahlen (int), Fließkommazahlen (float), Zeichen (char)
 
* Eine Deklaration sieht typischerweise so aus: <Typ><Leerzeichen><Name><Semikolon>
 
* Beispiel: <pre>int nGedachteZahl;</pre>
 
* Das "n" vor dem Namen "GedachteZahl" ist nicht notwendig. Es ist aber [https://de.wikipedia.org/wiki/Ungarische_Notation gute Sitte], den Typ (int, also numerisch) im Namen zu erwähnen.
 
* Variable können auch einen Anfangswert (Initialisierung) enthalten, der einfach dahinter geschrieben wird.
 
* Beispiel: <pre>int nGedachteZahl = 24;</pre>
 
* Die Variable nGedachteZahl ist dem Compiler ab diesem Zeitpunkt als Ganzzahl-Speicherstelle bekannt und hat den Wert 24.
 
* Eine nicht initialisierte Variable hat übrigens '''nicht''' den Wert Null sondern einen unbestimmten Wert (Vorsicht!).
 
* In unserem Beispiel brauchen wir zwei Variable: in einer steht die gedachte Zufallszahl, in der anderen die Vermutung des Benutzers.
 
* Nach der Erwähnung des Datentyps kann man weitere Variablen definieren.
 
* Unser Programm sieht bis hierher also so aus:
 
<pre>
 
  
int nGedachteZahl = 24; // muss erraten werden
+
Öffentliche Bereiche dürfen Sie dagegen nicht erfassen. Auch keinen halben Meter öffentlichen Fußweges, der vielleicht an Ihrer Haustür vorbeiführt. Niemand darf gefilmt oder beobachtet werden, der einen öffentlichen Weg benutzt.
    nVermutung = 0;    // sicher ist sicher
 
  
int main ()
+
Einzige Ausnahme: die Dashcam im Auto. Das sind Kameras, die laufend aus dem Auto heraus filmen, was vor sich geht. Bei einem Unfall können diese Filme u. U. als Beweismittel genutzt werden. Leider ändert sich die Recht­sprechung ständig.
{
 
  // Hier startet das Hauptprogramm
 
  printf ("Zahlenraten - ich denke mir eine Zahl und Du errätst sie. \n");
 
}
 
</pre>
 
  
== Ein- und Ausgabe ==
+
Dass Sie nicht dem Nachbarn auf das Grundstück oder gar ins Fenster filmen dürfen, sollte sich von selbst verstehen. Selbst dann nicht, wenn Sie pro­blemlos ins Nachbarhaus hineinschauen können. Sie wollen das nicht und er sicher auch nicht.
* Ein Programm braucht grundsätzlich Anweisungen für die '''Eingabe''', die '''Verarbeitung''' und die '''Ausgabe''' von Daten.
 
* Speziell in der Programmiersprache C gibt es '''keine''' Anweisungen zur Ein- und Ausgabe.
 
* C soll auf sehr vielen Computern nutzbar sein und jedes Computersystem hat andere Funktionen für Ein- und Ausgabe.
 
* Deshalb liegt jedem C-Compiler eine Bibliothek von Dateien bei, die Ein- und Ausgabe des jeweiligen Computersystems ermöglicht.
 
* Die Funktionen in diesen Dateien werden aber alle in der gleichen Art und Weise aufgerufen ("C-Standard-Bibliotheken").
 
* Wir verwenden hier zur Eingabe das Schlüsselwort '''scanf''' und zur Ausgabe '''printf''' wegen ihrer Ähnlichkeit.
 
* Im "echten Leben" tun Sie das bitte nicht: die Funktionen sind [https://dasdev.de/nachteile-von-scanf/ nicht krisensicher].
 
  
== Bedingungen ==
+
2. Sie müssen erklären, was Sie tun - bevor Sie es tun.  
* Bedingungen sind '''WENN-DANN-Anweisungen'''.
 
* In C ist das entsprechende Schlüsselwort '''if'''.
 
* Der weitere Programmlauf hängt dann von '''Bedingungen''' ab:
 
<pre>
 
>  größer als
 
<  kleiner als
 
== gleich
 
!= ungleich
 
>= größer oder gleich
 
<= kleiner oder gleich
 
!  nicht
 
</pre>
 
* Beispiel: Ob eine eingegebene Zahl größer oder kleiner 1 ist soll in Worten ausgegeben werden:
 
<pre>
 
#include <stdio.h>
 
  
int nZahl;
+
Zweiter Punkt ist die so genannte Datenschutzerklärung. Das ist im Fall von Videoüberwachung ein Schild, das man unbeobachtet lesen können muss. Es gilt sozusagen das “Vorher-Prinzip”: Bevor Sie den Sichtbereich der Ka­mera betreten, müssen Sie das Schild durchlesen können. Erst dann können Sie frei entscheiden, ob Sie gefilmt werden wollen oder nicht.
  
int main()
+
Auf dem Schild muss stehen, wer Sie sind (Kontaktdaten - E-Mail reicht), wie man den Datenschutzbeauftragten erreicht (wenn es einen gibt), welche Daten Sie erheben (Bilder, Filme) und zu welchem Zweck (“Schutz des Eigen­tums”). Sie können auch gerne ein Kamerasymbol einflechten, um klar zu zeigen, dass hier eine Videoüberwachung stattfindet.
{
 
  printf ("Bitte geben Sie eine Zahl ein: ");
 
  scanf ("%d", &nZahl);
 
  
  if (nZahl > 1)
+
Außerdem muss da stehen, auf welcher Rechtsgrundlage der Kamerabetrieb be­ruht!
    printf ("Die Zahl %d ist größer als Eins. \n", nZahl);
 
  else
 
    printf ("Die Zahl %d ist kleiner als Eins. \n", nZahl);
 
}
 
</pre>
 
* Die Befehle nach ''else'' werden immer ausgeführt, wenn <b>das Gegenteil</b> der Bedingung erfüllt ist.
 
* Das Gegenteil von '''gleich''' ist dann '''ungleich''', das Gegenteil von '''größer''' ist '''kleiner''' und umgekehrt.
 
* Man könnte ''else'' also mit ''sonst'' übersetzen: Wenn...Sonst.
 
  
== Fallunterscheidungen ==
+
In aller Regel ist das als Privatmensch das “berechtigte Interesse, frem­des oder eigenes Eigentum zu schützen” (zitieren Sie dann den Art. 6 Ab­satz 1 Buchstabe f der DSGVO).  
* if-Abfragen kann man beliebig wiederholen.
 
* Bei sehr häufigen Abfragen kann das sehr unübersichtlich werden.
 
* Deshalb gibt es so genannte Fallunterscheidungen, in denen ein Wert oder eine Variable mehrfach geprüft wird.
 
* Bei Fallunterscheidungen wird jeder '''Bedingung ein Programmlauf''' zugeordnet.
 
* In C sind die entsprechenden Schlüsselwörter '''switch''' und '''case'''.
 
* Beispiel: Eine Zahl zwischen 1 und 3 soll als Wort ausgegeben werden:
 
<pre>
 
#include <stdio.h>
 
  
int iZahl;
+
Videoüberwachung sollte immer begründet werden können. Eine gute Begrün­dung lautet “Es ist schon mal etwas passiert”. Natürlich ist es keine Vor­aussetzung, aber wenn Ihnen schon mal ein Schaden zugestoßen ist, der wahrscheinlich durch Videoüberwachung verhindert werden könnte, dann haben Sie garantiert ein berechtigtes Interesse.
  
int main ()
+
Als Behörde zählt ein berechtigtes Interesse übrigens nicht. Nennen Sie dann das “öffentliche Interesse, die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten” (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der DSGVO).
{
 
  printf ("Geben Sie eine Zahl ein: ");
 
  scanf ("%d", &iZahl);
 
 
  switch (iZahl)
 
  {
 
    case 1: printf ("Eins \n"); break;
 
    case 2: printf ("Zwei \n"); break;
 
    case 3: printf ("Drei \n"); break;
 
    default: printf ("Zahl ist nicht zwischen 1 und 3! \n");
 
  }
 
}
 
</pre>
 
* Beachten Sie, dass nach der Ausführung eines Falles mit ''break'' die Abfrage verlassen werden '''muss'''.
 
* Wenn keine Bedingung zutrifft, wird der Code hinter ''default'' ausgeführt.
 
* In ''switch'' können keine Variablen vom Typ ''char'' geprüft werden!
 
  
== Schleifen mit Zähler ==
+
Wenn es bereits Vandalismus gegeben hat, berufen Sie sich auf § 10 GO NW. Dort steht, dass das Vermögen der Gemeinde so verwaltet werden muss, dass es „gesund bleibt“, also nicht verschwindet.
* Bei Zählerschleifen werden Schlüsselwörter eine '''bestimmte Anzahl mal''' wiederholt.
 
* Dabei läuft eine Variable mit, die bei jedem Durchlauf '''verändert''' wird.
 
* In C ist das entsprechende Schlüsselwort '''for'''.
 
* Das Format von ''for'' ist
 
<pre>for (Startwert, Ablaufbedingung, Änderungsmaßnahme);</pre>
 
* Die Zahlen von 1 bis 10 werden also durch folgendes Programm ausgegeben:
 
<pre>
 
  
#include <stdio.h>
+
Auch hier gilt, wenn schon einmal etwas passiert ist, wird die Videoüber­wachung sicher eher als angemessen betrachtet.
  
int nZaehler;
+
3. Wo bleiben die Daten? Nicht bei Ihnen!
  
int main ()
+
Nun sollte noch der Verbleib der Daten geklärt werden. Sie dürfen die Da­ten speichern, bis ihr Zweck erfüllt ist. Wenn Sie also niemanden mit der Kamera erwischen, den Sie belangen wollen, haben die Daten nach einer ge­wissen Zeit ihren Zweck erfüllt und können weg. In aller Regel sind das heute 24 - 48 Stunden. Spätestens dann müssen die Filme gelöscht sein (auch als Datensicherung).
{
 
  for (nZaehler = 1; nZaehler < 10; nZaehler++)
 
  {
 
    printf ("Zahl ist %d", nZaehler);
 
  }
 
}
 
  
</pre>
+
Ausnahme auch hier wieder: die Dashcam. Die sollte ständig löschen, es sei denn, es passiert ein Unfall. Moderne Kameras tun das auch. Erst wenn es “rüttelt”, also das Auto (und die Kamera) erschüttert werden, speichern diese Kameras automatisch den Film ab.
* Am Anfang der Schleife wird nZaehler mit 1 belegt (der Startwert)
 
* Die Schleife läuft so lange nZahler kleiner als 10 ist (die Ablaufbedingung)
 
* Bei jedem Durchlaufen der Schleife wird nZaehler um 1 erhöht (die Änderungsmaßnahme, ''nZaehler = nZaehler + 1'' kann man mit ''nZaehler++'' abkürzen).
 
* Beim Durchlaufen der Schleife wird alles zwischen den folgenden Klammern { und } ausgeführt (hier also die Ausgabe von nZaehler).
 
  
== Kopfgesteuerte Schleifen ==
+
Ob sie richtig eingestellt ist, das obliegt übrigens Ihnen (als Verant­wortliche). Oft kann man die Kameras datenschutzfreundlich einstellen. Sie sind es aber nicht immer ab Werk. Also Vorsicht! Es gibt zwar eine Vorschrift, die besagt, dass Technik grundsätzlich datenschutzfreundlich eingestellt sein muss (“privacy by default”), erfahrungsgemäß sind die Kameras es aber trotzdem nicht.
== Fußgesteuerte Schleifen ==
 
* Fußgesteuerte Schleifen prüfen '''am Ende''' der Schleife, ob die Bedingung zum Beenden erreicht ist.
 
* Fußgesteuerte Schleifen werden mit den Schlüsselwörter ''do''..''while'' gebildet.
 
  
== Dateien ==
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Was übrigens überhaupt nicht geht ist die Gesichtserkennung. Dabei handelt es sich nämlich um biometrische Daten und die sind nur unter sehr engen Voraussetzungen legal. Diese Verarbeitung geht weit über die Videoüberwa­chung hinaus und ist ein eigenes Thema im Datenschutz mit einigen Fall­stricken. Tipp: Lassen Sie es einfach!
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4. Welche Art von Kamera nimmt man denn am besten wofür?
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Da gibt es Unterschiede.
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Wenn Sie eine echte Webcam nehmen, also eine Kamera, die fortlaufend ihr Bild direkt ins Internet sendet, haben Sie leider schlechte Karten. Denn Sie wissen nicht, wer da was sieht und Sie wissen nicht, wer da was wie lange aufzeichnet. Webcams sollten wirklich nur für Videokonferenzen ge­nutzt werden. Andernfalls könnte eine Abmahnung aus einer völlig unerwar­teten Seite kommen.
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Denn: Sie sind für die Aufnahmen verantwortlich! Auch und gerade wenn sie im Internet herumschwirren.
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Moderne Kameras mit Handysteuerung haben noch einen weiteren Nachteil: Sie wissen nicht, wohin diese Daten laufen. Wenn der Hersteller eine App an­bietet, mit der Sie die Kamera steuern und abrufen können, dann hat er die Daten auch.
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Er wird aller Wahrscheinlichkeit auch durch Ihre Kamera schauen können. Nicht nur, dass Sie das in der Datenschutzerklärung mitteilen müssten, Sie wissen auch nicht, was er mit den Daten macht und wo er sie noch hin sen­det.
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Dasselbe gilt übrigens für Apps, die aus Handys Webcams machen. Denken Sie daran, dass die Handy-Betriebssysteme gerne mal Daten versenden, deren Um­fang und Ziel nicht so ganz klar ist.
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Lokal speichernde Kameras sind dagegen datenschutzrechtlich sehr geeignet. Sie haben aber den Nachteil, dass die Aufnahmen verloren sind, wenn die Kamera geklaut oder zerstört wird.
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Obwohl es technisch kein großes Problem ist, sind Kameras, die nur eine Verbindung zwischen Optik und Handy herstellen, leider nicht sehr verbrei­tet. Die wären aber optimal in jeder Hinsicht, wenn das Handy die Daten noch verschlüsselt aufzeichnet und bei Bedarf oder automatisch restlos löscht.
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5. Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutzfolgenabschätzung
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Alle Behörden und Firmen ab einer gewissen Größe müssen ein Verzeichnis darüber führen, welche Daten sie wie verarbeiten (Privatleute müssen das nicht). In dieses Verzeichnis müssen natürlich auch alle Kameras eingetra­gen werden.
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Wenn Sie außerdem legal große Gebiete (z. B. Marktplätze oder ganze Stra­ßen) mit Video überwachen, dann müssen Sie (wiederum nur als Behörde oder Firma) aufschreiben, wie gefährlich das für die Betroffenen sein könnte. Weiterhin müssen Sie beschreiben, wie Sie diese Gefahren verringern oder vermeiden können.
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Diese so genannte Datenschutzfolgenabschätzung muss für die Aufsichtsbe­hörde stets aktuell bereit gehalten werden.
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Als Fazit bleiben nur ein paar Tipps: Seien Sie mit den Daten sparsam! Filmen Sie wenig. Filmen Sie gezielt und keine Bereiche von anderen. Lö­schen Sie früh und bewahren Sie Daten nicht zu lange auf.
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Denn nicht vergessen: Sie sind verantwortlich und Sie werden belangt!

Version vom 6. September 2022, 11:05 Uhr

Sie möchten einen Bereich dauerhaft per Kamera überwachen? Kein Problem. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu regeln, damit Sie nicht Gefahr lau­fen, bestraft zu werden.

1. Zunächst mal: überwachbare Bereiche

   • Grundsätzlich darf man eigene private Bereiche immer überwachen.
   • Grundsätzlich darf man öffentliche Bereiche nie überwachen.

Sie dürfen also eine Kamera im heimischen Keller aufstellen oder z. B. in der Garage. Sie dürfen auch Ihren Haupteingang oder Nebeneingänge bewa­chen, sofern es sich um Ihr eigenes Haus handelt. Alles kein Problem.

Öffentliche Bereiche dürfen Sie dagegen nicht erfassen. Auch keinen halben Meter öffentlichen Fußweges, der vielleicht an Ihrer Haustür vorbeiführt. Niemand darf gefilmt oder beobachtet werden, der einen öffentlichen Weg benutzt.

Einzige Ausnahme: die Dashcam im Auto. Das sind Kameras, die laufend aus dem Auto heraus filmen, was vor sich geht. Bei einem Unfall können diese Filme u. U. als Beweismittel genutzt werden. Leider ändert sich die Recht­sprechung ständig.

Dass Sie nicht dem Nachbarn auf das Grundstück oder gar ins Fenster filmen dürfen, sollte sich von selbst verstehen. Selbst dann nicht, wenn Sie pro­blemlos ins Nachbarhaus hineinschauen können. Sie wollen das nicht und er sicher auch nicht.

2. Sie müssen erklären, was Sie tun - bevor Sie es tun.

Zweiter Punkt ist die so genannte Datenschutzerklärung. Das ist im Fall von Videoüberwachung ein Schild, das man unbeobachtet lesen können muss. Es gilt sozusagen das “Vorher-Prinzip”: Bevor Sie den Sichtbereich der Ka­mera betreten, müssen Sie das Schild durchlesen können. Erst dann können Sie frei entscheiden, ob Sie gefilmt werden wollen oder nicht.

Auf dem Schild muss stehen, wer Sie sind (Kontaktdaten - E-Mail reicht), wie man den Datenschutzbeauftragten erreicht (wenn es einen gibt), welche Daten Sie erheben (Bilder, Filme) und zu welchem Zweck (“Schutz des Eigen­tums”). Sie können auch gerne ein Kamerasymbol einflechten, um klar zu zeigen, dass hier eine Videoüberwachung stattfindet.

Außerdem muss da stehen, auf welcher Rechtsgrundlage der Kamerabetrieb be­ruht!

In aller Regel ist das als Privatmensch das “berechtigte Interesse, frem­des oder eigenes Eigentum zu schützen” (zitieren Sie dann den Art. 6 Ab­satz 1 Buchstabe f der DSGVO).

Videoüberwachung sollte immer begründet werden können. Eine gute Begrün­dung lautet “Es ist schon mal etwas passiert”. Natürlich ist es keine Vor­aussetzung, aber wenn Ihnen schon mal ein Schaden zugestoßen ist, der wahrscheinlich durch Videoüberwachung verhindert werden könnte, dann haben Sie garantiert ein berechtigtes Interesse.

Als Behörde zählt ein berechtigtes Interesse übrigens nicht. Nennen Sie dann das “öffentliche Interesse, die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten” (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der DSGVO).

Wenn es bereits Vandalismus gegeben hat, berufen Sie sich auf § 10 GO NW. Dort steht, dass das Vermögen der Gemeinde so verwaltet werden muss, dass es „gesund bleibt“, also nicht verschwindet.

Auch hier gilt, wenn schon einmal etwas passiert ist, wird die Videoüber­wachung sicher eher als angemessen betrachtet.

3. Wo bleiben die Daten? Nicht bei Ihnen!

Nun sollte noch der Verbleib der Daten geklärt werden. Sie dürfen die Da­ten speichern, bis ihr Zweck erfüllt ist. Wenn Sie also niemanden mit der Kamera erwischen, den Sie belangen wollen, haben die Daten nach einer ge­wissen Zeit ihren Zweck erfüllt und können weg. In aller Regel sind das heute 24 - 48 Stunden. Spätestens dann müssen die Filme gelöscht sein (auch als Datensicherung).

Ausnahme auch hier wieder: die Dashcam. Die sollte ständig löschen, es sei denn, es passiert ein Unfall. Moderne Kameras tun das auch. Erst wenn es “rüttelt”, also das Auto (und die Kamera) erschüttert werden, speichern diese Kameras automatisch den Film ab.

Ob sie richtig eingestellt ist, das obliegt übrigens Ihnen (als Verant­wortliche). Oft kann man die Kameras datenschutzfreundlich einstellen. Sie sind es aber nicht immer ab Werk. Also Vorsicht! Es gibt zwar eine Vorschrift, die besagt, dass Technik grundsätzlich datenschutzfreundlich eingestellt sein muss (“privacy by default”), erfahrungsgemäß sind die Kameras es aber trotzdem nicht.

Was übrigens überhaupt nicht geht ist die Gesichtserkennung. Dabei handelt es sich nämlich um biometrische Daten und die sind nur unter sehr engen Voraussetzungen legal. Diese Verarbeitung geht weit über die Videoüberwa­chung hinaus und ist ein eigenes Thema im Datenschutz mit einigen Fall­stricken. Tipp: Lassen Sie es einfach!

4. Welche Art von Kamera nimmt man denn am besten wofür?

Da gibt es Unterschiede.

Wenn Sie eine echte Webcam nehmen, also eine Kamera, die fortlaufend ihr Bild direkt ins Internet sendet, haben Sie leider schlechte Karten. Denn Sie wissen nicht, wer da was sieht und Sie wissen nicht, wer da was wie lange aufzeichnet. Webcams sollten wirklich nur für Videokonferenzen ge­nutzt werden. Andernfalls könnte eine Abmahnung aus einer völlig unerwar­teten Seite kommen.

Denn: Sie sind für die Aufnahmen verantwortlich! Auch und gerade wenn sie im Internet herumschwirren.

Moderne Kameras mit Handysteuerung haben noch einen weiteren Nachteil: Sie wissen nicht, wohin diese Daten laufen. Wenn der Hersteller eine App an­bietet, mit der Sie die Kamera steuern und abrufen können, dann hat er die Daten auch.

Er wird aller Wahrscheinlichkeit auch durch Ihre Kamera schauen können. Nicht nur, dass Sie das in der Datenschutzerklärung mitteilen müssten, Sie wissen auch nicht, was er mit den Daten macht und wo er sie noch hin sen­det.

Dasselbe gilt übrigens für Apps, die aus Handys Webcams machen. Denken Sie daran, dass die Handy-Betriebssysteme gerne mal Daten versenden, deren Um­fang und Ziel nicht so ganz klar ist.

Lokal speichernde Kameras sind dagegen datenschutzrechtlich sehr geeignet. Sie haben aber den Nachteil, dass die Aufnahmen verloren sind, wenn die Kamera geklaut oder zerstört wird.

Obwohl es technisch kein großes Problem ist, sind Kameras, die nur eine Verbindung zwischen Optik und Handy herstellen, leider nicht sehr verbrei­tet. Die wären aber optimal in jeder Hinsicht, wenn das Handy die Daten noch verschlüsselt aufzeichnet und bei Bedarf oder automatisch restlos löscht.

5. Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutzfolgenabschätzung

Alle Behörden und Firmen ab einer gewissen Größe müssen ein Verzeichnis darüber führen, welche Daten sie wie verarbeiten (Privatleute müssen das nicht). In dieses Verzeichnis müssen natürlich auch alle Kameras eingetra­gen werden.

Wenn Sie außerdem legal große Gebiete (z. B. Marktplätze oder ganze Stra­ßen) mit Video überwachen, dann müssen Sie (wiederum nur als Behörde oder Firma) aufschreiben, wie gefährlich das für die Betroffenen sein könnte. Weiterhin müssen Sie beschreiben, wie Sie diese Gefahren verringern oder vermeiden können.

Diese so genannte Datenschutzfolgenabschätzung muss für die Aufsichtsbe­hörde stets aktuell bereit gehalten werden.

Als Fazit bleiben nur ein paar Tipps: Seien Sie mit den Daten sparsam! Filmen Sie wenig. Filmen Sie gezielt und keine Bereiche von anderen. Lö­schen Sie früh und bewahren Sie Daten nicht zu lange auf.

Denn nicht vergessen: Sie sind verantwortlich und Sie werden belangt!