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:Der Zweck der Verarbeitung muss vor der Verarbeitung festgelegt sein
 
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;[[Minimierung|minimiert]], [[Transparenz|transparent]], mit den [[Richtigkeit|richtigen]] Daten, zeitlich [[Begrenzung|begrenzt]], [[Integrität und Vertraulichkeit|integer und vertraulich]], nach [[Treu und Glauben]] und [[Nachweispflicht|nachweisbar]] tun.
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:Betroffene haben ein Recht auf Korrektur ihrer Daten
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:Verantwortliche müssen u. U. ein Verarbeitungsverzeichnis führen
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:Verantwortliche müssen u. U. eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen und dokumentieren

Version vom 12. Juli 2023, 10:47 Uhr

Grundsatz

Wenn

personenbezogene Daten
personenbezogenen sind Daten, durch die eine natürliche Person direkt oder mit Hilfe von Datenquellen eindeutig identifiziert werden kann
verarbeitet werden,
Daten werden verarbeitet, wenn sie ...
dann müssen die Verantwortlichen dies
Verantwortlich ist, wer über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheidet
rechtmäßig,
Rechtsgrundlagen sind
Interessen
lebenswichtiger Art
öffentlicher Art oder in Ausübung öffentlicher Gewalt
berechtigter Art
Verträge
deren Teil der Betroffene ist
Gesetze
materieller Art (also z. B. keine Satzungen)
eine Einwilligung der Betroffenen
zweckgebunden,
Der Zweck der Verarbeitung muss vor der Verarbeitung festgelegt sein
minimiert,
Es dürfen nur Daten verarbeitet werden, die für den Zweck unbedingt notwendig sind.
transparent,
Bei Erfassungen und Empfang muss eine Datenschutzerklärung an die Betroffenen abgegeben werden.
mit den richtigen Daten,
Betroffene haben ein Recht auf Korrektur ihrer Daten
zeitlich begrenzt,
Die Daten dürfen nur so lange personenbezogen sein, wie es für die Verarbeitung unbedingt notwendig ist.
integer und vertraulich,
nach Treu und Glauben und
nachweisbar tun.
Verantwortliche müssen u. U. ein Verarbeitungsverzeichnis führen
Verantwortliche müssen u. U. eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen und dokumentieren