Korruptionsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
Admin (Diskussion | Beiträge) |
Admin (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 29: | Zeile 29: | ||
<html><iframe width="560" height="315" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/6_WEQ5f2DC4" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></html> | <html><iframe width="560" height="315" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/6_WEQ5f2DC4" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></html> | ||
+ | |||
+ | Erklär-Herr: Stephan Lenhardt | ||
Weiterhin: | Weiterhin: |
Version vom 8. September 2020, 08:31 Uhr
Was ist Korruption?
Unter Korruption versteht man grundsätzlich die persönliche Vorteilnahme zu Ungunsten des Allgemeinwohls.
Einen Straftatsbestand "Korruption" gibt es im Strafrecht allerdings nicht. Vielmehr gelten mehrere Verstöße als Korruption. Bestraft werden kann man also nicht wegen "Korruption" sondern wegen verschiedener Straftaten, die als Korruption gelten. Wenn man also zu eigenen Gunsten gegen allgemeine Regeln verstößt, ist man korrupt.
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz Nordrhein-Westfalen kennt nur Verfehlungen, die in einem Register festgehalten werden. Neben der Strafe erfolgt ein Eintrag in ein Vergaberegister. Personen und Unternehmen können also von staatlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Korruption kann also auch die Zukunft ruinieren.
Folgende Straftaten gelten als "Verfehlung" im Sinne des Gesetzes (Nummerierung nur für Referenzzwecke):
- Vorteilsannahme und Bestechlichkeit passiv bzw. aktiv Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 331 - 335 StGB)
- Bestechlichkeit bzw. Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
- Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB)
- Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261 StGB)
- Betrug bzw. Subventionsbetrug oder Kreditbetrug (§§ 263, 264, 265b StGB)
- Untreue bzw. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§§ 266, 266a StGB)
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
- Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§§ 19, 20, 20a, 22 KrWaffKontrG)
- Verstöße gegen den Wettbewerb auf dem Europäischen Binnenmarkt (§ 81 GWB)
- Verstoß gegen Arbeitnehmerüberlassung (§ 16 AÜG)
- Verstöße gegen Gesetze zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Was sind Beispiele für Korruption?
Korruption braucht Zeit und Beziehungen, Intransparenz und eine gemeinsame Ignoranz gegenüber Regeln, sowie fehlendes Gerechtigkeitsgefühl.
Erklär-Herr: Stephan Lenhardt
Weiterhin:
- Genehmigung eines eigentlich nicht genehmigungsfähigen Baus gegen Bezahlung oder Vorteil (1)
- Nachlass auf einen Neuwagen, wenn der Kunde das Haus des Verkäufers kostenlos neu anstreicht (2)
- Bezahlung eines bestimmten Abstimmungsverhaltens (3)
- Erklärung eines ergaunerten Vermögens als Geschäftsgewinn (4)
- Kauf eines Hauses ohne Bezahlabsicht (5)
- Antrag auf Subvention ohne die Voraussetzung zu erfüllen (5)
- Aufnahme eines Kredites ohne Rückzahlungsabsicht (5)
- Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Absicht, den Lohn zu bezahlen (6)
- Anruf bei einem Bieter, um die bisherigen Gebote mitzuteilen (7)
- Schmuggeln von Waffen (9)
- Absprachen mit nationalen Unternehmen zu Ungunsten europäischer Unternehmen (10)
- Illegale Beschäftigung ausländischer Billig-Arbeiter (11)
Wo entsteht Korruption?
Korruption entsteht oft dort, wo Entscheidungen gefällt werden
- Eine korrupte Entscheidung ist eine Entscheidung aufgrund von "sachfremden Erwägungen". Das sind Gründe, die mit der eigentlichen Entscheidung nichts zu tun haben. Das Gesetz legt ziemlich klar fest, wann wie entschieden werden soll. Darüber hinaus gibt es für nicht in jedem Einzelfall regelbare Entscheidungen eine kleine Entscheidungsfreiheit, das "Ermessen".
- Korruption entsteht oft auch dort, wo immer dieselben Wettbewerber auf immer dieselben Entscheider treffen. Es ist menschlich, dass man sich bei längerem Kontakt auch persönlich näher steht als bei Fremden.
- Korruption entsteht ferner dort, wo große Geldmengen bewegt werden. Der gesamte Baubereich ist gefährdet, weil es dort selten um kleine Summen geht.
- Korruption wird dort gefördert, wo zwischen Wettbewerber und Entscheider ein großer finanzieller Unterschied besteht. Entscheidet ein "kleiner Angestellter" über die Angebote mehrerer Millionäre, ist eine grundsätzliche Gefahr gegeben.
- Korruption ist auch dort zuhause, wo wenig Transparenz herrscht. Je verdeckter eine Entscheidung gefällt werden muss, desto anfälliger sind alle Beteiligten für Korruption.
- Dennoch ist Korruption die Ausnahme. Gehen Sie grundsätzlich davon aus, dass die Menschen gesetzestreu sind und ihren Job gut erledigen wollen. Vor allem im Öffentlichen Dienst ist das Risiko relativ klein, da die wenigsten ihre Pension aufs Spiel setzen.
Wie entdeckt man Korruption?
Eine plötzliche Verbesserung der finanziellen Verhältnisse geht oft mit plötzlicher Änderung der persönlichen Verhältnisse einher!
- Wer korrupt ist, der möchte von seinen finanziellen Vorteilen i. d. R. auch schnell profitieren.
- Achten Sie daher auf plötzliche Verbesserungen der Lebensverhältnisse von Entscheidern.
- Korruption könnte auch hinter Entscheidungen stecken, die immer den- oder dieselben Wettbewerber berücksichtigen.
- Ferner weisen nicht auffindbare oder unvollständige Unterlagen oft auf Korruption hin.
- Befangenheit (vor allem zwischen Verwandten) ist eine Klammer aus der man sich nur sehr schlecht befreien kann.
- Beobachten Sie persönliche Veränderung in zeitlicher Nähe großer Entscheidungen.
- Beobachten Sie (falls möglich) auch Veränderungen in den Lebensverhältnissen den Entscheidern nahe stehender Personen.
- ABER DENNOCH: Gehen Sie nicht vom Schlimmsten aus. Menschen gewinnen, erben, verkaufen auch ganz legal!
- UND: Überschreiten Sie nie Ihre Befugnisse. Denken Sie an Datenschutz und Menschenwürde! Vermeiden Sie Mobbing!
- Überlassen Sie die kriminologischen Ermittlungen den Profis - auch zu Ihre eigenen Sicherheit!
Wie vermeidet man Korruption?
Transparenz ist der natürliche Feind der Korruption
- Wie versucht das Gesetz Transparenz herzustellen?
- Durch eine Pflicht zur Veröffentlichung von Abhängigkeiten (z. B. § 16 KorruptionsbG NRW)
- Durch eine Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten (z. B. § 17 KorruptionsbG NRW)
- ...auch nach Beendigung einer Tätigkeit (z. B. § 18 KorruptionsbG NRW)
Hier gilt der Grundsatz, dass man einem Arbeit- oder Geldgeber grundsätzlich positiv(er) gegenüber eingestellt ist, als anderen, da man ja das Verhältnis beibehalten möchte. Das gilt insbesondere bei Nebentätigkeiten, die ja per Definition zeitgleich mit der Entscheidung stattfinden. Eine "Belohnung" nach Beendigung einer Tätigkeit (z. B. ein schöner Posten als Berater) könnte auf frühere Bestechlichkeit hinweisen.
- Wie versucht das Gesetz der Korruption vorzubeugen?
- Durch Feststellung von korruptionsgefährdeten Bereichen (z. B. § 19 KorruptionsbG NRW)
- Durch das "Vieraugenprinzip" (z. B. § 20 KorruptionsbG NRW)
- Durch Rotation in den gefährdeten Stellen (z. B. § 21 KorruptionsbG NRW)
Stellt man korruptionsgefährdete Bereiche fest, kann man diese besser im Auge behalten. Werden Entscheidungen unter mehreren gefällt (Vergabeausschüsse gehen in dieselbe Richtung), ist Korruption zumindestens schwieriger. Eine Rotation schließlich sorgt für wechselnde Besetzungen der korruptionsgefährdeten Stellen.
Der entsprechende Wikipedia-Artikel gibt weitere Informationen.