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− | |Beschäftigtendatenschutz||Datenschutzerklärung||Räumlicher Anwendungsbereich||Übermittlung | + | |[[Beschäftigtendatenschutz]]||[[Datenschutzerklärung]]||[[Räumlicher Anwendungsbereich]]||[[Übermittlung]] |
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+ | |[[Betroffenenrechte]]||[[Europäische Datenschutzgrundverordnung]]||[[Sachlicher Anwendungsbereich]]||[[Verarbeitungsverzeichnis]] | ||
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+ | |[[Datenschutzbeauftragte]]||[[Grundsätze der Verarbeitung]]||[[Videoüberwachung]]||[[Zweckänderung]] | ||
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Version vom 20. Mai 2022, 09:56 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Aktuelle Meldungen
- Die Website "Dr. Datenschutz" hat in einem Artikel alle Fragen zur "Volkszählung 2022" kurz und gut aufgeführt.
Lexikon der Fachbegriffe
Recht und Urteil
Prüfschema
- Geben Sie dem Fall ein eindeutiges Aktenzeichen und einen eindeutigen Titel.
- Beschreiben Sie den Sachverhalt (ohne personenbezogene Daten zu erfassen, da dies selbst ein Datenschutzfall sein könnte).
- Prüfen Sie dann die folgenden Verhältnisse:
- Fand der Sachverhalt nach dem 28.05.2018, 0:00 Uhr statt?
- Sind personenbezogene Daten betroffen? Wenn ja, welcher Art?
- Werden diese Daten verarbeitet und brauchen Sie eine Datenschutzerklärung!
- Ist die EU-DSGVO räumlich anwendbar?
- Besteht eine Rechtsgrundlage oder müssen Sie eine Einwilligung einholen?
- Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet?
- Besteht eine legale Auftragsverarbeitung, sind alle Betroffenenrechte gewährleistet?
- Muss ein Verarbeitungsverzeichnis durch Verantwortliche erstellt werden?
- Müssen Datenschutzbeauftragte benannt werden?
- Muss eine Datenschutzfolgenabschätzung abgegeben werden?
- Sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen worden?
- Eventuell muss eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgen.
- Es droht u. U. ein Bußgeld.
- Es besteht möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz.