Fall 63/2021: Videoüberwachung der Gemeinden
Version vom 7. Dezember 2021, 13:48 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Es tauchte die Frage auf, ob eine Kommune die eigenen Anlagen dauerhaft überwachen darf. Das meint keine öffentlichen Bereiche. Es gab auch öfter Einbrüche und Beschädigungen.
Zur Klärung mal grundsätzlich
- kann man sein eigenes Grundstück immer mit Video überwachen.
- Es darf aber – wie von Ihnen gesagt – nur das eigene Grundstück sein, kein öffentlicher Bereich.
- Wenn Mitarbeiter/-innen gefilmt werden, Kamera normalerweise ausschalten (= Arbeitsrecht!).
- Wenn niemand erwischt wird, sind 10 Tage Speicherdauer etwas viel (48 Stunden max.).
- Wenn jemand erwischt wird, können Sie die Videos vorhalten, bis alles geklärt ist (keine Frist).
- Einzige Voraussetzung ist eine Datenschutzerklärung, die einsehbar ist, bevor einen die Kamera erwischt:
VIDEOÜBERWACHUNG Verantwortliche: (Name der Kommune), Der Bürgermeister Datenschutzbeauftragter: (Telefonnummer) oder datenschutz@...de Zweck: Vorbeugung von Vermögensschäden aller Art Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Bst. c EU-DSGVO i. V. m. § 10 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen Übermittlung: (hier evtl. eine Security-Firma eintragen)
Oft werden diese Datenschutzerklärungen noch mit einem Symbol gekennzeichnet: