Personenbezogene Daten
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck [...] "personenbezogene Daten" alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen;
Als "natürliche Personen" bezeichnet der Jurist Menschen. Firmen, Vereine u. a. Organisationen sind dabei "juristische Personen".
Mit personenbezogenen Daten kann man also eine natürliche Person direkt oder mit Hilfe anderer Daten eindeutig identifizieren. Dazu gehören natürlich Namen und Adressen aber auch Auto-Kennzeichen oder einfach aufgenommene Gesichter.
Maßgeblich dabei ist, ob es prinzipiell möglich wäre, jemanden mit den Daten zu identifizieren. Das ist bei dem Gesicht von Bekannten sicher kein Problem. Bei einem unbekannten Autokennzeichen allerdings schon. Denn dann müsste man das Zulassungsregister zu Hilfe nehmen. Möglich wäre es aber trotzdem.
Man unterscheidet (ohne weitere Auswirkungen) zwischen direkter und indirekter Identifikation. Können Sie eine Person sofort anhand der vorliegenden Daten (eindeutig) erkennen, ist sie identifiziert. Benötigen Sie dazu Hilfe, ist sie identifizierbar.
Wichtig ist auch die Erwähnung von Merkmalen. Wenn man bestimmte, vielleicht einzigartige Eigenschaften einer Person beschreibt, kann es sich schon um personenbezogene Daten handeln. So könnte bereits eine besondere Narbe oder ein besonderes Muttermal eine Person identifizieren.