Fall 05/2022: Aktualisierung der Satzung der Stadtbücherei: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „Eine Stadtbücherei muss ihre Satzung an die aktuelle Rechtslage im Datenschutz anpassen. Neben alten Rechtsvorschriften (u. a. Datenschutzgesetz NRW von 2001)…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 4. April 2022, 11:36 Uhr

Eine Stadtbücherei muss ihre Satzung an die aktuelle Rechtslage im Datenschutz anpassen. Neben alten Rechtsvorschriften (u. a. Datenschutzgesetz NRW von 2001) sollte die Satzung allerdings auch eine Rechtsgrundlage für die Verabeitung personenbezogener Daten bilden. Das ist allerdings nicht möglich. Eine Satzung reicht als Rechtsgrundlage nicht aus.

Stattdessen ist die Verarbeitung personenbezogener Daten aber möglich: als Grundlage eines Vertrages, des Benutzervertrages. Denn natürlich müssen diese Daten stimmen, schon um die Identität der Besucher/-innen festzustellen.