Fall 06/2022: Landesgesellschaft - wer ist verantwortlich?
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Eine Kommune erteilt einen Umfrageauftrag an eine Landesgesellschaft. Die Gesellschaft soll Bürger zur Teilnahme aufrufen und deren Anregungen per E-Mail entgegen nehmen und auswerten. Wer ist verantwortlicher Datenverarbeiter?
Verantwortlich ist, wer über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung bestimmt. Das ist, da die Landesgesellschaft die Ideen der Bürger selbst erfasst, nicht die Gemeinde. Sie benötigt also weder eine Einwilligung noch muss sie eine Datenschutzerklärung gegenüber den Bürgern abgeben. Die Landesgesellschaft allerdings schon.