Fall 1/2022: Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 6. Januar 2022, 10:32 Uhr
Es wurde eine Anfrage gestellt, ob eine Dienstanweisung auch das Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW regeln muss. § 5 IFG NW regelt allerdings (ziemlich detailliert) das Verfahren nach einer Anfrage. Daher halte ich eine zusätzliche Regelung in einer Dienstanweisung nicht für notwendig. Beantwortet werden die Anfragen i. d. R. von den Fachämtern, die auch Detailkenntnisse haben. Eine zentrale Anfragestelle ist mir nicht bekannt.