Fall 12/2022: Vollständiges Löschen von Bewerberdaten: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 24. Mai 2022, 11:22 Uhr

Ein Bewerber musste leider abgelehnt werden. In einem letzten Schreiben verlangt er die vollständige Löschung seiner Daten. Er beruft sich auf seine Betroffenenrechte, konkret auf das "Recht auf Vergessenwerden" gemäß Art. 17 EU-DSGVO.

Der Bewerber hat Recht. Zur Löschung reicht aber nicht die Löschung der aktuellen Dokumente des entsprechenden Ordners. Das "Recht auf Vergessenwerden" impliziert auch das Löschen aller Datensicherungen. Da das Bewerbungsverfahren länger als einen Tag gedauert hat, ist von einer Sicherung seiner Daten auf einen anderen Datenträger auszugehen.