Fall 61/2021: Gruppenauskunft für KiJuPa?: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 7. Dezember 2021, 10:59 Uhr

Für die Wahl zum Kinder- und Jugendparlament (KiJuPa) wird eine Gruppenauskunft angefordert. Das ist eine Auskunft über die Meldedaten einer fest definierten Gruppe. Darf für die Wahl des KiJuPa eine Liste aller Wahlberechtigten angefordert werden?

Diese Auskunft muss sich durch feste Kriterien definieren und sie muss im öffentlichen Interesse liegen (§ 46 Bundesmeldegesetz). Fraglos liegt die Jugendpartizipation im öffentlichen Interesse, denn man möchte natürlich Kinder und Jugendliche an die Politik heranführen, damit sie früh lernen, sich für ihre Interessen einzusetzen. Und die Gruppe der Wähler kann man aufgrund des Alters ebenfalls spezifizieren. Das Alter ist nach § 46 auch ein erlaubtes Kriterium zur Definition einer Gruppe.

Die Auskunft ist also datenschutzrechtlich einwandfrei.