Korruptionsschutz

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Geldquellen in Handschellen: Korruption lohnt sich nicht

Was ist Korruption?

Unter Korruption versteht man grundsätzlich die persönliche Vorteilnahme zu Ungunsten des Allgemeinwohls.

Einen Straftatsbestand "Korruption" gibt es im Strafrecht allerdings nicht. Vielmehr gelten mehrere Verstöße als Korruption. Bestraft werden kann man also nicht wegen "Korruption" sondern wegen verschiedener Straftaten, die als Korruption gelten. Wenn man also zu eigenen Gunsten gegen allgemeine Regeln verstößt, ist man korrupt.

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz Nordrhein-Westfalen kennt nur Verfehlungen, die in einem Register festgehalten werden. Neben der Strafe erfolgt ein Eintrag in ein Vergaberegister. Personen und Unternehmen können also von staatlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Korruption kann also auch die Zukunft ruinieren.

Folgende Straftaten gelten als "Verfehlung" im Sinne des Gesetzes (Nummerierung nur für Referenzzwecke):

  1. Vorteilsannahme und Bestechlichkeit passiv bzw. aktiv Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 331 - 335 StGB)
  2. Bestechlichkeit bzw. Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
  3. Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB)
  4. Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261 StGB)
  5. Betrug bzw. Subventionsbetrug oder Kreditbetrug (§§ 263, 264, 265b StGB)
  6. Untreue bzw. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§§ 266, 266a StGB)
  7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
  8. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
  9. Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§§ 19, 20, 20a, 22 KrWaffKontrG)
  10. Verstöße gegen den Wettbewerb auf dem Europäischen Binnenmarkt (§ 81 GWB)
  11. Verstoß gegen Arbeitnehmerüberlassung (§ 16 AÜG)
  12. Verstöße gegen Gesetze zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Beispiele:

  • Genehmigung eines eigentlich nicht genehmigungsfähigen Baus gegen Beazahlung oder Vorteil (1)
  • Nachlass auf einen Neuwagen, wenn der Kunde das Haus des Verkäufers kostenlos neu anstreicht (2)
  • Bezahlung eines bestimmten Abstimmungsverhaltens (3)
  • Erklärung eines ergaunerten Vermögens als Geschäftsgewinn (4)
  • Kauf eines Hauses ohne Bezahlabsicht (5)
  • Antrag auf Subvention ohne die Voraussetzung zu erfüllen (5)
  • Aufnahme eines Kredites ohne Rückzahlungsabsicht (5)
  • Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Absicht, den Lohn zu bezahlen (6)
  • Anruf bei einem Bieter, um die bisherigen Gebote mitzuteilen (7)
  • Schmuggeln von Waffen (9)
  • Absprachen mit nationalen Unternehmen zu Ungunsten europäischer Unternehmen (10)
  • Illegale Beschäftigung ausländischer Billig-Arbeiter (11)

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