Standarddatenschutzmodell: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Standarddatenschutzmodell (SDM) ist eine Liste von Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Erfüllung. Vereinfacht gesagt werden die Anforderungen, die die EU-DSGVO an die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten stellt aufgezählt. Weiterhin werden Maßnahmen beschrieben, wie man diese Anforderungen ganz praktisch umsetzen kann.
 
Das Standarddatenschutzmodell (SDM) ist eine Liste von Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Erfüllung. Vereinfacht gesagt werden die Anforderungen, die die EU-DSGVO an die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten stellt aufgezählt. Weiterhin werden Maßnahmen beschrieben, wie man diese Anforderungen ganz praktisch umsetzen kann.
  
 
Die Reihenfolge im [https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/20191106_SDM-Methode_V2.0.pdf originalem SDM] entspricht der Nennung in der EU-DSGVO. Zur einfacheren Verwaltung habe ich die Begriffe hier alphabetisch geordnet.
 
Die Reihenfolge im [https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/20191106_SDM-Methode_V2.0.pdf originalem SDM] entspricht der Nennung in der EU-DSGVO. Zur einfacheren Verwaltung habe ich die Begriffe hier alphabetisch geordnet.
  
= Auskunftsersuchende: Es sollen nur die richtigen Auskunft erhalten =
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== Auskunftsersuchende: Es sollen nur die richtigen Auskunft erhalten ==
= Automatische Entscheidungen: es muss eine Handbremse her =
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== Automatische Entscheidungen: es muss eine Handbremse her ==
= Belastbarkeit: Computer müssen leistungsfähig sein =
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== Belastbarkeit: Computer müssen leistungsfähig sein ==
= Berichtigung: Falsche Daten müssen berichtigt werden können =
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== Berichtigung: Falsche Daten müssen berichtigt werden können ==
= Betroffenenrechte: Die Verantwortlichen unterstützen Sie =
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== Betroffenenrechte: Die Verantwortlichen unterstützen Sie ==
= Datenminierung: Nur notwendige Daten sollen verarbeitet werden =
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== Datenminierung: Nur notwendige Daten sollen verarbeitet werden ==
= Datenschutzverletzungen: Behebung, Heilung =
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== Datenschutzverletzungen: Behebung, Heilung ==
= Einschränkbarkeit: Die Datenverarbeitung muss eingeschränkt werden können =
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== Einschränkbarkeit: Die Datenverarbeitung muss eingeschränkt werden können ==
= Einwilligung: Management zur Nachweisbarkeit =
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== Einwilligung: Management zur Nachweisbarkeit ==
= Evaluierbarkeit: =
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== Evaluierbarkeit: ==
= Integrität: Die Daten sollen in sich logisch sein =
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== Integrität: Die Daten sollen in sich logisch sein ==
= Löschbarkeit: Endgültiges Vergessen muss möglich sein =
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== Löschbarkeit: Endgültiges Vergessen muss möglich sein ==
= Nachweisfähigkeit: Alles soll dokumentiert werden =
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== Nachweisfähigkeit: Alles soll dokumentiert werden ==
= Privacy by Default: Datenschutz muss Standard sein =
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== Privacy by Default: Datenschutz muss Standard sein ==
= Profiling: Keine Fehler bei dieser empfindlichen Messung =
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== Profiling: Keine Fehler bei dieser empfindlichen Messung ==
= Richtigkeit: Die zu verarbeitenden Daten müssen stimmen =
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== Richtigkeit: Die zu verarbeitenden Daten müssen stimmen ==
= Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten sollen nicht ewig gespeichert werden =
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== Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten sollen nicht ewig gespeichert werden ==
= Transparenz: Sie sollen wissen, was mit Ihren Daten passiert =
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== Transparenz: Sie sollen wissen, was mit Ihren Daten passiert ==
= Übertragbarkeit: Daten müssen übertragen werden können =
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== Übertragbarkeit: Daten müssen übertragen werden können ==
= Überwachung der Verarbeitung: Niemand darf mit Daten unbeaufsichtigt arbeiten =
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== Überwachung der Verarbeitung: Niemand darf mit Daten unbeaufsichtigt arbeiten ==
= Verfügbarkeit: Die Computer müssen funktionieren =
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== Verfügbarkeit: Die Computer müssen funktionieren ==
= Vertraulichkeit: Nur berechtigte Personen sollen Einblick nehmen können =
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== Vertraulichkeit: Nur berechtigte Personen sollen Einblick nehmen können ==
= Wiederherstellbarkeit: Daten dürfen nicht verlorene gehen =
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== Wiederherstellbarkeit: Daten dürfen nicht verlorene gehen ==
= Zweckbindung: Daten sollen nur zu bestimmten Zwecken verarbeitet werden =
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== Zweckbindung: Daten sollen nur zu bestimmten Zwecken verarbeitet werden ==

Version vom 13. September 2021, 14:21 Uhr

Was ist das?

Das Standarddatenschutzmodell (SDM) ist eine Liste von Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Erfüllung. Vereinfacht gesagt werden die Anforderungen, die die EU-DSGVO an die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten stellt aufgezählt. Weiterhin werden Maßnahmen beschrieben, wie man diese Anforderungen ganz praktisch umsetzen kann.

Die Reihenfolge im originalem SDM entspricht der Nennung in der EU-DSGVO. Zur einfacheren Verwaltung habe ich die Begriffe hier alphabetisch geordnet.

Auskunftsersuchende: Es sollen nur die richtigen Auskunft erhalten

Automatische Entscheidungen: es muss eine Handbremse her

Belastbarkeit: Computer müssen leistungsfähig sein

Berichtigung: Falsche Daten müssen berichtigt werden können

Betroffenenrechte: Die Verantwortlichen unterstützen Sie

Datenminierung: Nur notwendige Daten sollen verarbeitet werden

Datenschutzverletzungen: Behebung, Heilung

Einschränkbarkeit: Die Datenverarbeitung muss eingeschränkt werden können

Einwilligung: Management zur Nachweisbarkeit

Evaluierbarkeit:

Integrität: Die Daten sollen in sich logisch sein

Löschbarkeit: Endgültiges Vergessen muss möglich sein

Nachweisfähigkeit: Alles soll dokumentiert werden

Privacy by Default: Datenschutz muss Standard sein

Profiling: Keine Fehler bei dieser empfindlichen Messung

Richtigkeit: Die zu verarbeitenden Daten müssen stimmen

Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten sollen nicht ewig gespeichert werden

Transparenz: Sie sollen wissen, was mit Ihren Daten passiert

Übertragbarkeit: Daten müssen übertragen werden können

Überwachung der Verarbeitung: Niemand darf mit Daten unbeaufsichtigt arbeiten

Verfügbarkeit: Die Computer müssen funktionieren

Vertraulichkeit: Nur berechtigte Personen sollen Einblick nehmen können

Wiederherstellbarkeit: Daten dürfen nicht verlorene gehen

Zweckbindung: Daten sollen nur zu bestimmten Zwecken verarbeitet werden