Standarddatenschutzmodell: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Datenschutz
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 13: Zeile 13:
  
 
== Automatische Entscheidungen: es muss eine Handbremse her ==
 
== Automatische Entscheidungen: es muss eine Handbremse her ==
== Belastbarkeit: Computer müssen leistungsfähig sein ==
+
== Belastbarkeit: Computer müssen ausreichend leistungsfähig sein ==
 +
 
 +
'''Was nicht passieren darf:'''<br>
 +
Die Abmeldung von einem Computer dauert so lange, dass personenbezogene Daten noch so lange angezeigt werden, dass der nächste Benutzer Einsicht nehmen kann.
 +
 
 +
'''Wie man das verhindert:'''<br>
 +
Regelmäßige Kontrollen, ob Daten länger angezeigt werden als notwendig. Bei Bedarf technische Aufrüstung der Computer, die diese Gefahr verursachen. Stilllegung bis die Anforderung wieder erfüllt wird.
 +
 
 
== Berichtigung: Falsche Daten müssen berichtigt werden können ==
 
== Berichtigung: Falsche Daten müssen berichtigt werden können ==
 
== Betroffenenrechte: Die Verantwortlichen unterstützen Sie ==
 
== Betroffenenrechte: Die Verantwortlichen unterstützen Sie ==

Version vom 13. September 2021, 14:36 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Was ist das?

Das Standarddatenschutzmodell (SDM) ist eine Liste von Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Erfüllung. Vereinfacht gesagt werden die Anforderungen, die die EU-DSGVO an die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten stellt aufgezählt. Weiterhin werden Maßnahmen beschrieben, wie man diese Anforderungen ganz praktisch umsetzen kann.

Die Reihenfolge im originalem SDM entspricht der Nennung in der EU-DSGVO. Zur einfacheren Verwaltung habe ich die Begriffe hier alphabetisch geordnet.

Auskunftsersuchende: Es sollen nur die richtigen Auskunft erhalten

Was nicht passieren darf:
Jemand erhält Auskunft über alle personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung seines Nachbarn.

Wie man das vermeidet:
Auskunft wird nur über bekannte Kanäle erteilt. Zwar kann man Auskunft über seine Daten anfordern. Die Antwort erfolgt jedoch nur schriftlich an eine authentifizierte Adresse (Brief, Telefax, DE-Mail).

Automatische Entscheidungen: es muss eine Handbremse her

Belastbarkeit: Computer müssen ausreichend leistungsfähig sein

Was nicht passieren darf:
Die Abmeldung von einem Computer dauert so lange, dass personenbezogene Daten noch so lange angezeigt werden, dass der nächste Benutzer Einsicht nehmen kann.

Wie man das verhindert:
Regelmäßige Kontrollen, ob Daten länger angezeigt werden als notwendig. Bei Bedarf technische Aufrüstung der Computer, die diese Gefahr verursachen. Stilllegung bis die Anforderung wieder erfüllt wird.

Berichtigung: Falsche Daten müssen berichtigt werden können

Betroffenenrechte: Die Verantwortlichen unterstützen Sie

Datenminierung: Nur notwendige Daten sollen verarbeitet werden

Datenschutzverletzungen: Behebung, Heilung

Einschränkbarkeit: Die Datenverarbeitung muss eingeschränkt werden können

Einwilligung: Management zur Nachweisbarkeit

Evaluierbarkeit: Regelmäßig testen

Integrität: Die Daten sollen in sich logisch sein

Löschbarkeit: Endgültiges Vergessen muss möglich sein

Nachweisfähigkeit: Alles soll dokumentiert werden

Privacy by Default: Datenschutz muss Standard sein

Profiling: Keine Fehler bei dieser empfindlichen Messung

Richtigkeit: Die zu verarbeitenden Daten müssen stimmen

Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten sollen nicht ewig gespeichert werden

Transparenz: Sie sollen wissen, was mit Ihren Daten passiert

Übertragbarkeit: Daten müssen übertragen werden können

Überwachung der Verarbeitung: Niemand darf mit Daten unbeaufsichtigt arbeiten

Verfügbarkeit: Die Computer müssen funktionieren

Vertraulichkeit: Nur berechtigte Personen sollen Einblick nehmen können

Wiederherstellbarkeit: Daten dürfen nicht verloren gehen

Zweckbindung: Daten sollen nur zu bestimmten Zwecken verarbeitet werden