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Wenn [[personenbezogene Daten]] [[Verarbeitung|verarbeitet]] werden, dann müssem die [[Verantwortlichkeit|Verantwortlichen]] dies [[Rechtmäßigkeit|rechtmäßig]], [[Zweckbindung|zweckgebunden]], [[Minimierung|minimiert]], [[Transparenz|transparent]], mit den [[Richtigkeit|richtigen]] Daten, zeitlich [[Begrenzung|begrenzt]], [[Integrität und Vertraulichkeit|integer und vertraulich]], nach [[Treu und Glauben]] und [[Nachweispflicht|nachweisbar]] tun.
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Version vom 12. Juli 2023, 11:39 Uhr

Grundsatz

Wenn

personenbezogene Daten
personenbezogenen sind Daten, durch die eine natürliche Person direkt oder mit Hilfe von Datenquellen eindeutig identifiziert werden kann
verarbeitet werden,
Daten werden verarbeitet, wenn sie ...
dann müssen die Verantwortlichen dies
Verantwortlich ist, wer über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheidet
rechtmäßig,
Rechtsgrundlagen sind
Interessen
lebenswichtiger Art
öffentlicher Art oder in Ausübung öffentlicher Gewalt
berechtigter Art
zweckgebunden,
Der Zweck der Verarbeitung muss vor der Verarbeitung festgelegt sein
minimiert, transparent, mit den richtigen Daten, zeitlich begrenzt, integer und vertraulich, nach Treu und Glauben und nachweisbar tun.