Fall 33/2022: Online-Befragung Kita-Bedarf

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Sachverhalt: Eine Kommune möchte eine Online-Befragung durchführen. Es soll der Bedarf an Kita-Plätzen ermittelt werden. Die Umfrage soll in das Beteiligungsportal NRW eingestellt werden.

Prüfung: Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Außerdem werden Daten erhoben und durch Übermittlung offen gelegt. Das sind zwei Sachverhalte der Verarbeitung. Eine Einwilligung bezieht sich immer nur auf einen Sachverhalt. Die Daten sind daher zu anonymisieren, sofern keine weitere Einwilligung zur Veröffentlichung vorliegt.

Lösung: Ich empfehle, dem Fragebogen folgende Sätze voran zu stellen:

Die Stadt XXX erhebt hier Daten zum Zweck der Bedarfsfeststellung im Bereich Kindertagesstätten. Rechtsgrundlage ist Ihre evtl. Einwilligung am Ende des Fragebogens.

Am Ende des Fragebogens empfehle ich die folgenden Sätze.

Ich willige mit dem Ausfüllen und Absenden des Formulars der Verarbeitung meiner Daten zum oben genannten Zweck ein. Weitere Informationen über diese Datenverarbeitung erhalte ich vom Datenschutzbeauftragten der Stadt XXX unter der E-Mai-Adresse datenschutz@XXX

Dann sollten alle Anforderungen erfüllt sein.